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Beschilderung auf den Skipisten

Die Beschilderung auf den Skipisten, die für die Sicherheit der Skifahrer unerlässlich ist, muss von den Betreibern der Lifte in einwandfreiem Zustand gehalten werden.

Die Skigebietsverantwortlichen sind für die entsprechende Beschilderung der Pisten verantwortlich. Während der Abfahrt können verschiedene Schilder angetroffen werden, angefangen bei denen, die die Farbe der Piste bestimmen, den Schwierigkeitsgrad anzeigen und es den Skifahrern ermöglichen, die Route zu wählen, die ihren Fähigkeiten am besten entspricht.

Artikel 5 des Gesetzesdekrets Nr. 40/2021 mit dem Titel "Markierung der Hänge nach dem Schwierigkeitsgrad" sieht Folgendes vor:

1. Die Pisten werden von den Betreibern nach dem Schwierigkeitsgrad klassifiziert:

a) Blau: leichte Hänge mit Längsneigungen von nicht mehr als 25 %, außer auf kurzen Abschnitten und ohne nennenswerte Querhänge.

b) Rot: mittelschwere Steigungen mit Längsneigungen von nicht mehr als 40 %, außer auf kurzen Abschnitten, wobei erhebliche Querneigungen nur auf kurzen Strecken zulässig sind.

c) Schwarze Farbe: schwierige Hänge mit Längs- oder Querneigungen von mehr als 40 %.

2. Alle unpräparierten Pisten gelten als schwierig und müssen zu Beginn der Route schwarz markiert werden.

Darüber hinaus sieht Absatz 5 desselben Artikels vor, dass "in der Nähe der Kassen und der Zugänge zu den Sitzgelegenheiten die Betreiber eine Karte der Alpin- und Langlaufloipen sowie der anderen Schneesportarten mit Angabe der Strecke und ihres Schwierigkeitsgrads auf der Grundlage von Absatz 1 anbringen".

Es ist wichtig, auf Warnschilder zu achten, die in der Regel dreieckig mit gelbem Hintergrund sind. Diese können auf das Vorhandensein von Unebenheiten, Unebenheiten oder Kreuzungen hinweisen. In Skigebieten, insbesondere in größeren, ist es auch ratsam, Informationen und Wegweiser zu beachten, die darauf hinweisen, wie man ein Dorf erreicht, eine Wegbeschreibung zu einer Piste, einem Skilift, einem Snowboardergebiet oder einem Winterwanderweg.

Verbotsschilder sind für die Sicherheit ebenso wichtig; Sie können eine gesperrte Piste signalisieren oder den Zutritt mit dem Schlitten oder zu Fuß verbieten. Unfälle sind manchmal auf die Unaufmerksamkeit auf solche Zeichen zurückzuführen. In jedem Fall ist es ratsam, eine Versicherung abzuschließen, die neben der Haftpflicht (obligatorisch) auch Krankheitskosten und Unfälle abdeckt.

 
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